Einsatz in Tiefgaragen, auf Geh- und Radwegen sowie Grünflächen
Mit unseren speziellen Niederflurfahrzeugen können wir die meisten unserer Dienstleistungen auch an schwer zugänglichen Stellen anbieten.
Einsatz in Tiefgaragen, auf Geh- und Radwegen sowie Grünflächen
Mit unseren speziellen Niederflurfahrzeugen können wir die meisten unserer Dienstleistungen auch an schwer zugänglichen Stellen anbieten.
Wir sind der Spezialist selbst für anspruchsvolle Aufgaben, denn in der Fink-Fahrzeugflotte haben wir spezielle Niederflurfahrzeuge mit geringer Fahrzeughöhe und geringem Gesamtgewicht:
AuftragsannahmeTelefon: 089-666 373-0
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Profitieren Sie von unserer Hightech-Fahrzeugflotte
Wir sind überall, wo Sie uns brauchen
Durch das niedrige Eigengewicht unserer Niederflurfahrzeuge können wir Flächen mit eingeschränkter Tragfähigkeit befahren, z.B. Pflasterflächen über Tiefgaragen, Geh- und Radwege sowie mit Gitterplatten befestigte Rasenflächen – ohne Flurschäden zu verursachen. Die niedrige Bauweise dieser Fahrzeuge mit einer maximalen Gesamthöhe von 1,80 bis 2,05 Meter erlaubt es uns, in Tiefgaragen und durch niedrige Torbögen in Innenhöfe einzufahren. So können wir direkt vor Ort die verschiedensten Reinigungsarbeiten durchführen.
Alles geht schneller, weniger störend und kostengünstiger
Typische Einsatzbereiche unseres Niederflurfahrzeuges sind Reinigungsarbeiten für Grundleitungen, Waschplatzgruben, Sandfänge, Öl- und Fettabscheider, Hebeanlagen oder Dükerleitungen. Der Vorteil durch das direkte Anfahren der Einsatzstelle ist eine hohe Zeitersparnis, da lange Schlauchleitungen und der damit verbundene Zeitaufwand minimiert werden. Weiträumige Absperrungen an Straßen und Geh- und Radwegen mit den Belastungen für die Anwohner und entsprechenden Unfallrisiken entfallen.
In Tiefgaragen arbeiten wir „minimal-invasiv“
Bei Einsätzen in Garagen halten wir die Beeinträchtigungen für die Anwohner auf einem Minimum. Die Abgase unseres Fahrzeuges leiten wir durch mitgebrachte Abgasschläuche nach außen ab. Ihre Tiefgarage bleibt immer „in Betrieb” muss nicht geräumt werden und kann von den Bewohnern/Mietern jederzeit befahren werden.
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