Kanal-Dichtheitsprüfung
Eine Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist weit mehr als ein wasserdichter Nachweis über den Zustand Ihrer Abwasserrohre.
Ein dichtes Kanalsystem aus öffentlichen und privaten Leitungen zum Schutz unserer Umwelt sollte im Interesse des Grundstückseigentümers liegen. Gesetzlich ist es auch geregelt, Abwasserleitungen in regelmäßigen Abständen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.
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Komplette Abwicklung und Durchführung von Dichtheitsprüfungen
Eine Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist weit mehr als ein wasserdichter Nachweis über den Zustand Ihrer Abwasserrohre.
Die Dichtheitsprüfung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben: Grundstückseigentümer sind nach § 59/60/61a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 verpflichtet, alle privaten Entwässerungsleitungen, Grundleitungen, Kanäle, Schächte und Schachtbauwerke auf Zustand und Dichtheit zu prüfen und einen Nachweis über diese Prüfungen vorweisen zu können.
In Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Abwasserzweckverband (AVZ) führen wir nach dessen Vorgaben die Dichtheitsprüfung für Sie durch. Falls sich bei der Abflusswartung herausstellt, dass Rohrleitungen undicht sind, erstellen wir ein für Sie maßgeschneidertes und gleichermaßen nachhaltiges Sanierungskonzept z.B. durch Inliner.
Undichtigkeiten und Probleme werden eher bei Bestandsbauten auftreten – im schlimmsten Fall sogar Rohrverstopfungen. Doch auch für Neubauten von Wohnhäusern oder Gewerbeimmobilien führen wir Dichtheitsprüfungen mit Übergabe von rechtskräftigen Dichtheitsbescheinigungen durch.
Wir bieten für alle Abwasserkanäle Dichtheitsprüfungen entsprechend den nationalen und internationalen Normen an.
Ebenfalls übernehmen wir für Sie die Anmeldung der Rohrüberprüfung bei der Stadtentwässerung München, dem Landratsamt München oder den entsprechenden regionalen Abwasserzweckverbänden.
Die Abnahme von Leitungen oder Schächten zur Dichtheitsprüfung muss teilweise in Anwesenheit eines zuständigen Kontrollbeamten erfolgen. Hierfür vereinbaren wir die Termine, aufgrund unserer Zulassung als Fachfirma erfolgt die Abnahme in einigen Gemeinden jedoch auch ohne Kontrollbeamten.
Bei einer Dichtheitsprüfung werden die Haltungsenden einer Abwasserleitung mit sogenannten Blasen abgesperrt und die Dichtheit wird mit Wasser oder Luftdruck nach den jeweiligen DIN-Vorschriften ermittelt. So kann abschnittsweise geprüft werden, wo Leitungen oder Leitungsabschnitte undicht sind und womöglich Erdreich und Grundwasser verunreinigen.
Schritt 1: Kostenlose Beratung
Je nach Ihrem Wunsch erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung oder eine kostenlose Beratung vor Ort durch einen unserer technischen Mitarbeiter. Zur Terminabsprache wählen Sie einfach unsere Rufnummer 089 / 666 373-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
