Alle im Erdreich verlegten Abwasserleitungen, Schächte sowie Abscheideranlagen müssen einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.
Die gesetzliche Durchführungspflicht liegt beim Eigentümer, egal ob privat oder gewerblicher Bereich.
Wir sind der starke Partner für alle
· Private Haushalte
· Hausverwaltungen
· Kommunalverwaltungen
· Abwasserzweckverbände
· Gewerbe, Handel, Industrie
Die Dichtheitsprüfung wird durch unser spezialisiertes Fachpersonal nach den jeweils gültigen Bestimmungen mittels Wasser oder Luft durchgeführt. Die Dichtheitsprüfung kann in Abschnitten unter Verwendung von Druckblasen durchgeführt werden. Hierzu ist aber in der Regel der jeweilige Entwässungsplan notwendig.
Die Dichtheitsprüfung wird nach Terminabsprache entweder mit dem städt. Prüfmeister oder dem jeweiligen Abwasserzweckverband durchgeführt.
Auf Wunsch werden von uns für Sie alle hierfür erforderlichen Formalitäten (Anmeldung, usw.) erledigt.
Nach der Durchführung der Dichtheitsprüfung erhalten Sie ein ausführliches Dichtheitsprotokoll.
Sollte die Prüfung negativ sein werden wir mit Ihnen weitere notwendige Schritte erörtern.
Sanierung von Abwasserleitungen
Die Dokumentation über die Abwasserleitung gibt Aufschluss über die vorhandenen Schäden. Je nach Schadensart und örtlichen Gegebenheiten können verschiedene Sanierungsmaßnahmen angewendet werden wie z.B.
» Partliner/Kurzliner/Longliner oder Inliner
» Sanierung mit dem 2 Komponenten Flüssigverfahren
Es können von uns Abwasserleitungen ab DN 50 saniert werden. Alle vorhandenen Abzweige bzw. Einlaufleitungen werden mittels eines Fräsroboters aufgefräst.